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55. Flächennutzungsplanänderung (Bereich Bebauungsplan Nr. 53)
Stand des Verfahrens
Der Bau-, Straßen-, Friedhofs-, Liegenschafts- und Umweltausschuss der Samtgemeinde Hagen hat in seiner Sitzung am 14.07.11 den Grundsatzbeschluss zur 55. Flächennutzungsplanänderung empfohlen. Der Grundsatzbeschluss erfolgt voraussichtlich am 15.08.2011.
Zur Zeit wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt (Scoping-Verfahren).
Als Bürger oder sonstiger Betroffener haben Sie bei den anschließend durchgeführten Verfahrensschritten der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Bürgerversammlung (Ort und Datum werden noch öffentlich bekannt gemacht) sowie der öffentlichen Auslegung die Gelegenheit, sich zu dem Bebauungsplan zu äußern.
Bitte beachten Sie insbesondere bei Stellungnahmen per eMail, dass für eine qualifizierte Stellungnahme in jedem Fall Name und Nummer des Bebauungsplans
sowie Ihre persönlichen Angaben (Vorname, Name, Anschrift, Ort) angegeben werden müssen.
Geben Sie hier Ihre Stellungnahme per eMail ab: SG-Hagen@instara.de
Planungsinhalte
Anlass zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Hagen ist eine Verlagerung des Standortes des derzeit im Ortskern der Ortschaft Hagen am
Amtsdamm 29 a ansässigen Einkaufmarktes (EDEKA Neukauf). Es handelt sich um einen Vollsortimenter, der derzeit unter den ungünstigen Standortbedingungen
(räumlich stark beengt, beengte Parkplatzsituation) und unter mangelnden Entwicklungsmöglichkeiten leidet. Daher genügt der Markt den heutigen Anforderungen,
die der EDEKA-Verbund an seine Märkte stellt, nicht mehr. Der Pachtvertrag für den bestehenden Markt wird aus diesem Grund vom EDEKA-Verbund nicht
weiter verlängert. Daher ist eine Verlagerung des Marktstandortes an den östlichen Ortsrand geplant.
Um den Bürgern der Samtgemeinde Hagen auch zukünftig eine Versorgungsinfrastruktur bereitzustellen, die der Versorgungsaufgabe des Grundzentrums Hagen
sowie den heutigen Ansprüchen der Bürger an moderne Lebensmittelmärkte gerecht wird, ist es Ziel der Samtgemeinde sowie der Gemeinde Hagen die
Standortverlagerung zu ermöglichen. Hierzu ist sowohl eine Flächennutzungsplanänderung als auch die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Aufgrund der Größe der geplanten Verkaufsfläche ist die Darstellung bzw. die Festsetzung eines Sondergebiets "Großflächiger Einzelhandel" vorgesehen.
Unter den im Folgenden aufgeführten Punkten können Sie detailliertere Informationen abrufen:
Vorhabenbeschreibung zur Bauleitplanung (Format pdf / 0,9 MB)
Lageplan: Architekten-Contor Frank Dreier (Format pdf / 24,2 MB)
Lageplan: Architekten-Contor Frank Dreier (verkleinerte Version) (Format pdf / 0,7 MB)
Ansichten: Architekten-Contor Frank Dreier (Format pdf / 0,9 MB)
Sollten sich Probleme beim Abrufen der obigen Informationen ergeben, so schicken Sie uns eine eMail unter info@instara.de
Um die Planungen einsehen zu können benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader, der hier kostenlos heruntergeladen werden kann:
Folgen Sie den dort angegebenen Schritten zur Installation.
Sie können sich die Planzeichnungen in einer qualitativ optimierten Version anzeigen lassen, wenn Sie das Programm Autodesk Express Viewer
installieren, welches Sie hier kostenlos herunterladen können.
Wählen Sie unter Preferred Language die Möglichkeit "German" und folgen Sie den angegebenen Schritten zur Installation.
Beachten Sie bitte: die Pläne sind identisch mit jenen, die Ihnen für den Adobe Acrobat Reader zur Verfügung stehen..

