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48. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 50 "Gewerbegebiet Hagen - Harmonie, Gemeinde Hagen " (Parallelverfahren)
Stand des Verfahrens
Der Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am 27.04.2009 durch den Samtgemeindeausschuss gefasst, der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes am 30.03.2009 durch den
In der Zeit vom 04. Februar 2010 bis zum 04. März 2010 wird die öffentliche Auslegung durchgeführt.
Bitte beachten Sie insbesondere bei Stellungnahmen per eMail, dass für eine qualifizierte Stellungnahme in jedem Fall Name
und Nummer der Bauleitplanung sowie Ihre persönlichen Angaben (Vorname, Name, Anschrift, Ort) angegeben werden müssen.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung mit einer Größe von etwa 16 ha befindet sich in der Gemeinde Hagen im Ortsteil Harmonie, an der Landesstraße 134. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans mit einer Größe von 3,15 ha umfasst hingegen den Fertigungsbereich des ehemaligen Klinkerwerkes Hagen und damit lediglich einen Teil des Änderungsbereiches der Flächennutzungsplanänderung.
Im Zusammenhang mit einer geplanten Umnutzung des ehemaligen Ziegeleigeländes durch ein landwirtschaftliches Lohnunternehmen ist derzeit vorgesehen, die vorhandenen Fertigungshallen zum Unterstellen der betriebseigenen Maschinen zu nutzen sowie Getreide, Futtermittel und Weihnachtsbäume dort zu lagern. Darüber hinaus soll eine Hoftankstelle in einer der bestehenden Hallen eingerichtet und kleinere Reparaturen am Maschinenpark, wie Reifenwechsel, durchgeführt werden.
Die Darstellung des ehemaligen Klinkerwerkes im wirksamen Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Hagen als Industriegebiet (GI) entspricht nicht dem entwickelten Nutzungskonzept des landwirtschaftlichen Lohnunternehmens. Da das Unternehmen für die wirtschaftliche Struktur der ländlich geprägten Samtgemeinde Hagen eine wichtige Rolle spielt und darüber hinaus Arbeitsplätze für die örtliche Bevölkerung bietet, möchten die Samtgemeinde sowie die Gemeinde Hagen die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen, um eine Umnutzung des ehemaligen Klinkerwerkes zu ermöglichen und eine nachhaltige Standortsicherung zu gewährleisten. Aus städtebaulicher Sicht besteht sowohl von Seiten der Samtgemeinde als auch der Gemeinde ein großes Interesse an der Revitalisierung / Umnutzung der Gewerbebrache. Des Weiteren ist es städtebauliches Ziel, lediglich eine Nutzung dieser Brachflächen zu ermöglichen. Eine gewerbliche Entwicklung des Standortes Harmonie darüber hinaus wird hingegen aufgrund der Außenbereichslage und der hohen naturschutzfachlichen Bedeutung der zusätzlich im Flächennutzungsplan dargestellten gewerblichen Bauflächen nicht angestrebt. Unter den im Folgenden aufgeführten Punkten können Sie detailliertere Informationen abrufen: Sollten sich Probleme beim Abrufen der obigen Informationen ergeben, so schicken Sie uns eine eMail unter info@instara.de Um die Planungen einsehen zu können benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader, der hier kostenlos heruntergeladen werden kann:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hagen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand am 03.02.2010 um 14.00 Uhr (Flächennutzungsplanänderung) bzw. um ca. 14:45 Uhr (Bebauungsplan) in Form einer Bürgerversammlung im Sitzungssaal
des Bauamtes statt. Die Bekanntmachung hierzu erfolgte für den Bebauungsplan am 21.01.2010 und für die Flächennutzungsplanänderung am 28.01.2010 im Amtsblatt des Landkreises Cuxhaven..
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Scoping) wurde mit Schreiben vom 18.08.2009 eingeleitet und endete am 21.09.2009.
Der Beschluss zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte für den Bebauungsplan am 03.12.2009 und für die Flächennutzungsplanänderung am 25.01.2010. Sie findet zeitgleich zur Auslegung statt.
Die Beschlüsse zur öffentlichen Auslegung erfolgten ebenfalls am 03.12.2009 und am 25.01.2010. Sie wird im Zeitraum vom 04.02.2010 bis zum 04.03.2010 durchgeführt.
Als Bürger oder sonstiger Betroffener haben Sie in diesem Zusammenhang die Gelegenheit sich zu dem Planverfahren zu äußern.
Sie haben dabei nicht nur die Gelengheit, die unten aufgeführten Inhalte der Planung einzusehen, sondern können sich aktiv an der
Planung beteiligen, indem Sie eine Stellungnahme abgeben.
Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen hierbei offen:
Geben Sie hier Ihre Stellungnahme per eMail ab: SG-Hagen@instara.dePlanungsinhalte
Entsprechend dieser Zielsetzung sind durch die Änderung des Flächennutzungsplanes die Darstellung eines Gewerbegebietes im Bereich des zukünftigen Betriebsgeländes des landwirtschaftlichen Lohnunternehmens sowie die Rücknahme des verbleibenden Industriegebietes und der weiteren gewerblichen Bauflächen vorgesehen. Im Parallelverfahren wird der Bebauungsplan Nr. 50 "Gewerbegebiet Hagen - Harmonie" für das zukünftige Betriebsgelände des landwirtschaftlichen Lohnunternehmens aufgestellt, der die Angaben für diesen Bereich präzisiert.
Planzeichnung zur 48. FNPÄ (Format pdf / 0,8 MB)
Planzeichnung zur 48. FNPÄ (Format dwf, gehobene Qualität / 0,4 MB)
Begründung und Umweltbericht zur 48. FNPÄ (Format pdf / 0,6 MB)
Ergebnisse des Scoping zur 48. FNPÄ (Format pdf / 0,4 MB)
Planzeichnung zum BB 50 (Format pdf / 0,8 MB)
Planzeichnung zum BB 50 (Format dwf, gehobene Qualität / 0,1 MB)
Begründung und Umweltbericht zum BB 50 (Format pdf / 1,0 MB)
Anhang I: Biotoptypenkarte (Format pdf / 0,5 MB)
Anhang II: Schallimmissionsprognose (Format pdf / 3,5 MB)
Anhang III: Ergänzung zur Schallimmissionsprognose (Format pdf / 1,2 MB)
Ergebnisse des Scoping zum BB 50 (Format pdf / 0,4 MB)
Folgen Sie den dort angegebenen Schritten zur Installation.
Sie können sich die Planzeichnungen in einer qualitativ optimierten Version anzeigen lassen, wenn Sie das Programm Autodesk Express Viewer
installieren, welches Sie hier kostenlos herunterladen können.
Wählen Sie unter Preferred Language die Möglichkeit "German" und folgen Sie den angegebenen Schritten zur Installation.
Beachten Sie bitte: die Pläne sind identisch mit jenen, die Ihnen für den Adobe Acrobat Reader zur Verfügung stehen..

